Liebe Unterstützer*innen der WeAct-Petition “Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe”, 

es sind nicht einmal mehr drei Monate bis zum Ende der Rückzahlungsfrist am 30. November für die Corona-Soforthilfe. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hält daran fest, dass überzahlte Beträge zurückgezahlt werden müssen.  

Weil aber die wirtschaftliche Situation sich für viele nicht mehr so darstellt wie vor der Corona-Pandemie und zusätzlich finanzielle Schwierigkeiten durch gestiegene Energiepreise und Inflation in den vergangenen Monaten entstanden sind, halte ich an der Petition fest: Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe! 

Die ver.di-Selbstständigen in NRW unterstützen diese Petition von Anfang an und laden zu einer Online-Veranstaltung am 20. September um 18 Uhr ein: Wie kann vor Ablauf der Rückzahlungsfrist die Forderung doch noch durchgesetzt werden? Weitere Infos hier: https://nrw.verdi.de/service/termine/++co++e59f8e98-4ba9-11ee-b88c-001a4a160100

Ohne die ganze Geschichte noch einmal zu erzählen – überzahlte Beträge sind: Corona-Soforthilfe minus Liquiditätsengpass. Ist der Liquiditätsengpass geringer als die erhaltene Corona-Soforthilfe, muss die Differenz zurückgezahlt werden. Einige haben die Soforthilfe im März oder April 2020 gestellt, diese können einen fiktiven Unternehmerlohn von 2.000 Euro geltend machen. Demnach wäre die Rechnung: Corona-Soforthilfe minus 2.000 Euro minus Liquiditätsengpass. Der dann verbliebene Betrag müsste zurückgezahlt werden. 

Beim Liquiditätsengpass werden die laufenden Einnahmen minus der fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzausgaben gerechnet – aber keine Lebenshaltungskosten. Das, was bei Solo-Selbstständigen meist den größten Batzen ausmacht. Die Kritik richtet sich genau gegen diesen Umstand und dass die Kriterien damals über Nacht Anfang April 2020 vom NRW-Wirtschaftsministerium geändert wurden. So müssen einige entweder 7.000 Euro oder die kompletten 9.000 Euro zurückzahlen.  

In einem Schreiben an die ver.di-Selbstständigen hat das Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es zu Möglichkeiten der Stundung, Ratenzahlung oder zu Erlass der Rückzahlung entsprechende Informationen auf der Seite geben wird. Tatsächlich wurde die Seite etwas geupdatet. Alle Corona-Soforthilfe-Empfänger*innen werden aufgefordert, das Rückmelde-Formular auszufüllen und einzureichen. Raten- und Teilzahlung sind bis zum Ende der Rückzahlungsfrist möglich. Aber was ist, wenn nach dem 30. November Zahlungen offen sind? Und wie wird eine Stundung beantragt? Wird es einen Erlass oder Teilerlass, wie das in Bayern gemacht wird, auch in NRW geben? Dazu gibt die Seite noch keine Auskunft. 

In Bayern können Corona-Soforthilfe-Empfänger*innen seit Anfang August einen Antrag auf Erlass der Rückzahlung stellen. Empfänger*innen mit einem Jahreseinkommen nach Steuern unter 25.000 Euro (Nicht-Unterhaltspflichtige) oder unter 30.000 Euro (Unterhaltspflichtige) würden laut dem bayerischen Wirtschaftsministerium ihre existenzsichernden Reserven angreifen, um die Soforthilfe zurückzuzahlen Das Ministerium rechnet den Pfändungsfreibetrag beim Jahreseinkommen an, der bei Nicht-Unterhaltspflichtigen bei rund 1.410 Euro im Monat liegt. Beispielhalft würde sich die Rechnung so darstellen: 25.000 Euro minus 16.920 Euro ergibt 8.080 Euro. Diese Summe zeigt, dass die Soforthilfe-Empfänger*innen mit einem Netto-Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro an ihre existenzsichernden Reserven gehen müssten, um die Corona-Soforthilfe zurückzuzahlen. 

Hält man nun dieser Berechnung das Ergebnis der SO_LOS-Umfrage vom Haus der Selbstständigen im Herbst 2022 entgegen, sind mit großer Wahrscheinlichkeit die meisten Solo-Selbstständigen gezwungen, ihre existenzsichernden Reserven für die Rückzahlung anzugreifen. Nach dieser Umfrage liegt bei mehr als der Hälfte der Befragten das Jahreseinkommen unter 30.000 Euro brutto! Deshalb sollte NRW-Wirtschaftsministerin Neubaur wenigstens einen Erlass der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe als existenzsichernde Maßnahme für Solo-Selbstständige einräumen 

Gerne könnt ihr weiter die Petition teilen und öffentlich machen, noch ist Zeit bis Ende November, die Ministerin zu einem Umdenken zu bewegen.