Aktuelle Grunderwerbsteuer
NRW verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum.
· Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden,
solange noch Geld im Fördertopf ist.
· Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum
leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise
Zuschlagsbeschluss nachweisen können.
· Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben.
· Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufsumme –
maximal 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt.
· Die administrative Umsetzung des Programms hat die landeseigene NRW.BANK übernommen.
· Die Anträge werden sukzessive bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Käufer
unter anderem eine Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrages oder des
rechtskräftigen Zuschlagbeschlusses sowie den Grunderwerbsteuerbescheid und den
entsprechenden Zahlungsbeleg. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen hat
die NRW.BANK auf ihrer Website zusammengestellt.
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60136/nrwzuschusswohneigentum.html
Voraussetzungen für den Zuschuss:
· Für natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum
erworben haben bzw. erwerben
· Unterstützt selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer
selbstgenutzten Wohnimmobilie